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Fragen zu Anrechnungen

Anrechnung auf den Einstufungstest

Welche Sprachzeugnisse kann ich auf einen Einstufungstest anrechnen lassen?

Grundsätzlich können die bekannten, international anerkannten Sprachzeugnisse auf den Einstufungstest angerechnet werden. Das Zeugnis darf zum Zeitpunkt der Anrechnung nicht älter als zwei Jahre sein.

Für jede Sprache sind die anerkennungsfähige Zeugnisse definiert. Eine Liste und die jeweiligen Umrechnungen finden Sie unter Einstufungstests.

Mein Sprachzeugnis hat keinen Ablaufdatum. Ist die Gültigkeit für eine Anrechnung trotzdem beschränkt?

Ja. Um anerkannt zu werden, darf das Zeugnis grundsätzlich nicht älter sein als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Anrechnung.

Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich für die 2-Jahre-Gültigkeit eines anerkennungsfähigen Sprachzeugnisses?

Da das Zeugnis den Einstufungstest ersetzt, ist der Testzeitraum maßgeblich in dem die Anrechnung beantragt wird. Dies gilt immer ab Beginn der vorlesungsfreien Zeit für das kommende Semester. Die erste Kursbelegung muss spätestens vier Semester nach der Anrechnung aber spätestens zwei Semester nach dem Ablaufdatum erfolgen.

Beispiele:

  1. Ihr Zeugnis wurde am 31.07.2021 ausgestellt. Sie beantragen die Anrechnung am 01.09.2021. Die Anrechnung erfolgt als Einstufungstestergebnis im Testzeitraum für das Wintersemester 2021/2022 und ist gültig für eine erste Kursbelegung bis einschließlich Sommersemester 2023.
  2. Ihr Zeugnis wurde am 15.08.2019 ausgestellt. Sie beantragen die Anrechnung am 01.09.2021, also wäre die Gültigkeit eigentlich abgelaufen. Da die Anrechnung innerhalb des laufenden Testzeitraums beantragt wurde, kann das Zeugnis trotzdem angerechnet werden. und gilt für eine erste Kursbelegung im Wintersemester 2021/2022 oder im Sommersemester 2022.
  3. Ihr Zeugnis wurde am 15.08.2019 ausgestellt. Sie beantragen die Anrechnung am 01.12.2021. Die Gültigkeit des Zeugnisses ist zwar abgelaufen, aber die Anrechnung kann trotzdem im Testzeitraum für das Wintersemester 2021/2022 eingetragen werden, und gilt noch für eine erste Kursbelegung im Sommersemester 2022.
  4. Ihr Zeugnis wurde am 15.08.2019 ausgestellt. Sie beantragen die Anrechnung am 10.08.2022. Die Gültigkeit des Zeugnisses ist abgelaufen, und eine Anrechnung ist nicht mehr möglich, da der späteste Anrechnungszeitpunkt der Testzeitraum für das Wintersemester 2021/2022 gewesen wäre, und die erste Kursbelegung hätte spätestens im Sommersemester 2022 erfolgen müssen.

Kann ich ein Zeugnis anerkennen lassen nachdem ich den Einstufungstest abgelegt habe?

Ein Einstufungstestergebnis kann nicht durch ein nachträglich vorgelegtes Sprachzeugnis ersetzt werden. Ausnahme: Die Sprachprüfung wurde erst nach dem Test abgelegt.

Welche Sprachzeugnisse kann ich auf einen Einstufungstest anrechnen lassen?
Grundsätzlich können die bekannten, international anerkannten Sprachzeugnisse auf den Einstufungstest angerechnet werden. Das Zeugnis darf zum Zeitpunkt der Anrechnung nicht älter als zwei Jahre sein. Für jede Sprache sind die anerkennungsfähige Zeugnisse definiert. Eine Liste und die jeweiligen Umrechnungen finden Sie unter Einstufungstests.
Mein Sprachzeugnis hat keinen Ablaufdatum. Ist die Gültigkeit für eine Anrechnung trotzdem beschränkt?
Ja. Um anerkannt zu werden, darf das Zeugnis grundsätzlich nicht älter sein als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Anrechnung.
Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich für die 2-Jahre-Gültigkeit eines anerkennungsfähigen Sprachzeugnisses?
Da das Zeugnis den Einstufungstest ersetzt, ist der Testzeitraum maßgeblich in dem die Anrechnung beantragt wird. Dies gilt immer ab Beginn der vorlesungsfreien Zeit für das kommende Semester. Die erste Kursbelegung muss spätestens vier Semester nach der Anrechnung aber spätestens zwei Semester nach dem Ablaufdatum erfolgen. Beispiele: Ihr Zeugnis wurde am 31.07.2021 ausgestellt. Sie beantragen die Anrechnung am 01.09.2021. Die Anrechnung erfolgt als Einstufungstestergebnis im Testzeitraum für das Wintersemester 2021/2022 und ist gültig für eine erste Kursbelegung bis einschließlich Sommersemester 2023. Ihr Zeugnis wurde am 15.08.2019 ausgestellt. Sie beantragen die Anrechnung am 01.09.2021, also wäre die Gültigkeit eigentlich abgelaufen. Da die Anrechnung innerhalb des laufenden Testzeitraums beantragt wurde, kann das Zeugnis trotzdem angerechnet werden. und gilt für eine erste Kursbelegung im Wintersemester 2021/2022 oder im Sommersemester 2022. Ihr Zeugnis wurde am 15.08.2019 ausgestellt. Sie beantragen die Anrechnung am 01.12.2021. Die Gültigkeit des Zeugnisses ist zwar abgelaufen, aber die Anrechnung kann trotzdem im Testzeitraum für das Wintersemester 2021/2022 eingetragen werden, und gilt noch für eine erste Kursbelegung im Sommersemester 2022. Ihr Zeugnis wurde am 15.08.2019 ausgestellt. Sie beantragen die Anrechnung am 10.08.2022. Die Gültigkeit des Zeugnisses ist abgelaufen, und eine Anrechnung ist nicht mehr möglich, da der späteste Anrechnungszeitpunkt der Testzeitraum für das Wintersemester 2021/2022 gewesen wäre, und die erste Kursbelegung hätte spätestens im Sommersemester 2022 erfolgen müssen.
Kann ich ein Zeugnis anerkennen lassen nachdem ich den Einstufungstest abgelegt habe?
Ein Einstufungstestergebnis kann nicht durch ein nachträglich vorgelegtes Sprachzeugnis ersetzt werden. Ausnahme: Die Sprachprüfung wurde erst nach dem Test abgelegt.

Anrechnung auf Prüfungen des Zertifikatsprogramms

Können Leistungen im Rahmen eines Auslandsaufenthalts auf alle Zertifikatsstufen angerechnet werden?

Nein. Wenn Sie an einer Universität im Ausland Prüfungen ablegen, können inhaltlich und sprachlich gleichwertige Leistungen nur auf diejenigen Prüfungen angerechnet werden, die für die Zulassung zur Zertifikatsprüfung (Vertiefungsstufe) erforderlich sind. Für die Zertifikate der Basis- und Aufbaustufen können nur in Erlangen abgelegte Prüfungen verwendet werden. Bei den Basis- und Aufbaustufen werden die Zertifikate anhand der an der FAU abgeschlossenen Kurse – ohne zusätzliche Abschlussprüfung – ausgestellt. Es is nicht möglich, Leistungen, die an einer anderen Universität erbracht wurden, direkt zu bescheinigen.

Kann ich ein Auslandspraktikum auf das Zertifikatsprogramm anrechnen lassen?

Nein. Praktika können grundsätzlich nicht auf das Zertifikatsprogramm angerechnet werden, sondern nur auf die im § 25 JAPO vorgesehene praktische Studienzeit, auch wenn diese im Ausland abgeleistet wird, oder wenn z.B. in der Kanzlei bei der das Praktikum absolviert wurde ausschließlich oder hauptsächlich auf Englisch gearbeitet wird.

Können Leistungen im Rahmen eines Auslandsaufenthalts auf alle Zertifikatsstufen angerechnet werden?
Nein. Wenn Sie an einer Universität im Ausland Prüfungen ablegen, können inhaltlich und sprachlich gleichwertige Leistungen nur auf diejenigen Prüfungen angerechnet werden, die für die Zulassung zur Zertifikatsprüfung (Vertiefungsstufe) erforderlich sind. Für die Zertifikate der Basis- und Aufbaustufen können nur in Erlangen abgelegte Prüfungen verwendet werden. Bei den Basis- und Aufbaustufen werden die Zertifikate anhand der an der FAU abgeschlossenen Kurse – ohne zusätzliche Abschlussprüfung – ausgestellt. Es is nicht möglich, Leistungen, die an einer anderen Universität erbracht wurden, direkt zu bescheinigen.
Kann ich ein Auslandspraktikum auf das Zertifikatsprogramm anrechnen lassen?
Nein. Praktika können grundsätzlich nicht auf das Zertifikatsprogramm angerechnet werden, sondern nur auf die im § 25 JAPO vorgesehene praktische Studienzeit, auch wenn diese im Ausland abgeleistet wird, oder wenn z.B. in der Kanzlei bei der das Praktikum absolviert wurde ausschließlich oder hauptsächlich auf Englisch gearbeitet wird.
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Sprachenzentrum, Fachsprache Jura

Schillerstr. 1
91054 Erlangen
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