• Navigation überspringen
  • Zur Navigation
  • Zum Seitenende
Organisationsmenü öffnen Organisationsmenü schließen
Friedrich-Alexander-Universität Fachsprache Jura am Sprachenzentrum der FAU
  • FAUZur zentralen FAU Website
  • campo
  • StudOn
  • Sprachenzentrum
  • Fachbereich Rechtswissenschaft
Friedrich-Alexander-Universität Fachsprache Jura am Sprachenzentrum der FAU
Menu Menu schließen
  • Die Fachsprachausbildung
    • Kurs- und Prüfungsangebot
    • Die Pflichtausbildung
    • Das Zertifikatsprogramm
    • Zusatzangebote
    • Allgemeine Sprachkurse
    • Referendariat
    • Kursverzeichnis
    Bereich: Die Fachsprachausbildung
  • Jura@Sprachenzentrum
    • Wir über uns
    • Fachsprache Jura A – Z
    • Informationen für…
    • Timeline der Fachsprachausbildung
    • Lehrkräfte
    • Zahlen / Daten / Fakten
    • Rechtsgrundlagen
    Bereich: Jura@Sprachenzentrum
  • Jura-Sprachen-Medien
    • Veröffentlichungen
    • Podcasts
    Bereich: Medien
  • Service & Support
    • Termine & Fristen
    • Ansprechpartner & Kontakt
    • Fragen & Antworten
    • Kursanmeldung
    • Einstufungstests
    • Zertifikate & Bescheinigungen
    • Anrechnung & Anerkennung
    Bereich: Service
  1. Startseite
  2. Service
  3. Fragen & Antworten
  4. Fragen zu Anrechnungen

Fragen zu Anrechnungen

Bereichsnavigation: Service
  • Termine & Fristen
  • Ansprechpartner & Kontakt
    • Ihre Anfrage
  • Kursanmeldung
  • Einstufungstests
  • Prüfungsanmeldung
  • Fragen & Antworten
    • Fragen zur Kursanmeldung
    • Fragen zu den Einstufungstests
    • Fragen zur Kursteilnahme
    • Fragen zur Prüfungsanmeldung und zu den Prüfungen
    • Fragen zur Pflichtausbildung
    • Fragen zum Zertifikatsprogramm & zur Zertifikatsprüfung
    • Fragen zu Anrechnungen
    • Fragen zu Zertifikaten & Bescheinigungen
  • Zertifikate & Bescheinigungen
    • Zertifikate und Bescheinigungen beantragen
  • Anrechnung & Anerkennung
    • Anrechnungsantrag
  • Infos zur Anwesenheitspflicht
  • Räume & Standorte
  • Kostenbeiträge

Fragen zu Anrechnungen

Anrechnung auf den Einstufungstest

Welche Sprachzeugnisse kann ich auf einen Einstufungstest anrechnen lassen?

Grundsätzlich können international anerkannte Sprachzeugnisse auf den Einstufungstest angerechnet werden. Das Zeugnis darf zum Zeitpunkt der Anrechnung nicht älter als zwei Jahre sein.

Für die Anerkennung sind die Sprachabteilungen zuständig. Weitere Informationen für die einzelnen Sprachen finden Sie unter Einstufungstests.

Mein Sprachzeugnis hat keinen Ablaufdatum. Ist die Gültigkeit für eine Anrechnung trotzdem beschränkt?

Ja. Um anerkannt zu werden, darf das Zeugnis grundsätzlich nicht älter sein als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Anrechnung.

Kann ich ein Zeugnis anerkennen lassen nachdem ich den Einstufungstest abgelegt habe?

Ein Einstufungstestergebnis kann nicht durch ein nachträglich vorgelegtes Sprachzeugnis ersetzt werden. Ausnahme: Die Sprachprüfung wurde erst nach dem Test abgelegt.

Welche Sprachzeugnisse kann ich auf einen Einstufungstest anrechnen lassen?
Grundsätzlich können international anerkannte Sprachzeugnisse auf den Einstufungstest angerechnet werden. Das Zeugnis darf zum Zeitpunkt der Anrechnung nicht älter als zwei Jahre sein. Für die Anerkennung sind die Sprachabteilungen zuständig. Weitere Informationen für die einzelnen Sprachen finden Sie unter Einstufungstests.
Mein Sprachzeugnis hat keinen Ablaufdatum. Ist die Gültigkeit für eine Anrechnung trotzdem beschränkt?
Ja. Um anerkannt zu werden, darf das Zeugnis grundsätzlich nicht älter sein als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Anrechnung.
Kann ich ein Zeugnis anerkennen lassen nachdem ich den Einstufungstest abgelegt habe?
Ein Einstufungstestergebnis kann nicht durch ein nachträglich vorgelegtes Sprachzeugnis ersetzt werden. Ausnahme: Die Sprachprüfung wurde erst nach dem Test abgelegt.

Anrechnung auf Prüfungen des Zertifikatsprogramms

Können Leistungen im Rahmen eines Auslandsaufenthalts auf alle Zertifikatsstufen angerechnet werden?

Nein. Wenn Sie an einer Universität im Ausland Prüfungen ablegen, können inhaltlich und sprachlich gleichwertige Leistungen nur auf diejenigen Prüfungen angerechnet werden, die für die Zulassung zur Zertifikatsprüfung (Vertiefungsstufe) erforderlich sind. Für die Zertifikate der Basis- und Aufbaustufen können nur in Erlangen abgelegte Prüfungen verwendet werden. Bei den Basis- und Aufbaustufen werden die Zertifikate anhand der an der FAU abgeschlossenen Kurse – ohne zusätzliche Abschlussprüfung – ausgestellt. Es is nicht möglich, Leistungen, die an einer anderen Universität erbracht wurden, direkt zu bescheinigen.

Kann ich ein Auslandspraktikum auf das Zertifikatsprogramm anrechnen lassen?

Nein. Praktika können grundsätzlich nicht auf das Zertifikatsprogramm angerechnet werden, sondern nur auf die im § 25 JAPO vorgesehene praktische Studienzeit, auch wenn diese im Ausland abgeleistet wird, oder wenn z.B. in der Kanzlei bei der das Praktikum absolviert wurde ausschließlich oder hauptsächlich auf Englisch gearbeitet wird.

Können Leistungen im Rahmen eines Auslandsaufenthalts auf alle Zertifikatsstufen angerechnet werden?
Nein. Wenn Sie an einer Universität im Ausland Prüfungen ablegen, können inhaltlich und sprachlich gleichwertige Leistungen nur auf diejenigen Prüfungen angerechnet werden, die für die Zulassung zur Zertifikatsprüfung (Vertiefungsstufe) erforderlich sind. Für die Zertifikate der Basis- und Aufbaustufen können nur in Erlangen abgelegte Prüfungen verwendet werden. Bei den Basis- und Aufbaustufen werden die Zertifikate anhand der an der FAU abgeschlossenen Kurse – ohne zusätzliche Abschlussprüfung – ausgestellt. Es is nicht möglich, Leistungen, die an einer anderen Universität erbracht wurden, direkt zu bescheinigen.
Kann ich ein Auslandspraktikum auf das Zertifikatsprogramm anrechnen lassen?
Nein. Praktika können grundsätzlich nicht auf das Zertifikatsprogramm angerechnet werden, sondern nur auf die im § 25 JAPO vorgesehene praktische Studienzeit, auch wenn diese im Ausland abgeleistet wird, oder wenn z.B. in der Kanzlei bei der das Praktikum absolviert wurde ausschließlich oder hauptsächlich auf Englisch gearbeitet wird.
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Sprachenzentrum, Fachsprache Jura

Schillerstr. 1
91054 Erlangen
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
Nach oben