Der Einstufungstest dient dazu, das Niveau der bereits vorhandenen Sprachkenntnisse festzustellen. Das Testergebnis ist für die Kursanmeldung wichtig, um sicherzustellen, dass Studierende das für die gewählten Kurse erforderliche Niveau haben.
Einstufungstests finden immer in der vorlesungsfreien Zeit statt, die Anmeldung erfolg über StudOn. Termine werden nach und nach bis kurz vor Vorlesungsbeginn freigeschaltet. Falls keine Termine verfügbar sind, versuchen Sie es bitte in wenigen Tagen erneut.
Wir empfehlen Ihnen, den Test so früh wie möglich abzulegen, damit Sie sich rechtzeitig für einen passenden Kurs anmelden können. Besonders die Englischkurse werden sehr schnell voll.
Derzeit gibt es Einstufungstests in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch, also in allen Sprachen der Fachsprachausbildung außer Türkisch. Falls Sie Fragen zum Sprachniveau in den Türkischkursen haben, wenden Sie sich bitte an den für den Fachsprachkurs zuständigen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (E-Mail: zr2@jura.uni-erlangen.de).
Der Einstufungstest wird am Computer abgelegt und besteht in der Regel ganz oder größtenteils aus einem sogenannten C-Test. Dieses Testverfahren basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, wird an vielen Bildungseinrichtungen eingesetzt, und dient der Feststellung der allgemeinen Sprachbeherrschung in einer Fremd- oder Zweitsprache. In vier oder fünf authentischen Texten wird bei jedem zweiten Wort die Hälfte gelöscht, und Sie müssen diese fehlende Worthälfte ergänzen. Getestet wird dabei, ob Sie verstehen, worum es in den Texten geht, und die Lücken korrekt (auch grammatikalisch) füllen können.
Allgemeine Informationen zum C-Test-Verfahren
Die genauen Testmodalitäten für die einzelnen Sprachen finden Sie unter Einstufungstests.
Auf den Einstufungstest kann und sollte man sich nicht gezielt vorbereiten. Wir würden Ihnen dennoch empfehlen, in den Wochen vor Ihrem Tetsttermin in der entsprechenden Sprache authentische Texte zu lesen (besonders geeignet sind Nachrichtenartikel), Radio zu hören (über Internet möglich), bzw. fremdsprachige Fernsehsendungen und Filme möglichst im Originalton anzuschauen.
Die Anmeldung erfolgt online über StudOn. Weitere Informationen finden Sie auf unter Einstufungstests.
Ja. Bitte melden Sie sich unbedingt wieder ab wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, für den Sie angemeldet sind. Es gibt bei jedem Termin begrenzte Kapazitäten, und eine unterlassene Abmeldung bedeutet, dass Sie einen Platz blockieren, was unfair Ihren Mitstudierenden gegenüber ist.
Wenn Sie einen Testtermin versäumen, können Sie sich für einen anderen Termin im gleichen Testzeitraum anmelden. Folgendes sollten Sie dabei beachten:
Ja. Auch wenn im Abiturzeugnis ein Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER), z.B. B2 oder C1, ausgewiesen ist, müssen Sie einen Einstufungstest ablegen.
Einstufungstests anderer Einrichtungen werden nicht anerkannt, da diese in der Regel interne Tests sind mit Kriterien, die dem Kurssystem an der jeweiligen Einrichtung angepasst wurden. Aus diesem Grund werden Einstufungstests der FAU selten an anderen Einrichtungen anerkannt.
Ja. Der Test ist für alle Studierenden verpflichtend, sofern kein internationales Sprachzeugnis vorgelegt wird, das angerechnet werden kann.
Grundsätzlich können international anerkannte Sprachzeugnisse auf den Einstufungstest angerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass unabhängig davon ob das Zeugnis ein Gültigkeitsdatum aufweist, dieses nicht älter sein als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Anrechnung sein darf.
Weitere Informationen, auch zu denn anerkennungsfähigen Zeugnissen, finden Sie unter Einstufungstests.
Das Ergebnis bekommen Sie in der Regel wenige Minuten nach dem Test per E-Mail. Sollte Sie nach einigen Stunden immer noch kein Ergebnis bekommen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an sz-infotheke@fau.de.
Da ein Einstufungstest eine Feststellungsprüfung ist, wird dieser weder bestanden noch nicht bestanden, Sie können also grundsätzlich Kurse auf dem festgestellten Niveau belegen. In jeder Sprache, für die ein Einstufungstest verpflichtend ist, sind die Kurse mit einem bestimmten Level / Punktzahl / % verknüpft. Erreichen Sie nicht das für einen bestimmten (Fachsprach-)Kurs erforderliche Niveau, müssen Sie zunächst (allgemeine) Kurse auf dem erreichten Niveau belegen, um so auf das erforderliche Niveau zu kommen.
Weitere Informationen finden Sie auf unter Einstufungstests.
Ihr Testeregebnis gilt nur innerhalb der FAU zum Zweck der Kursanmeldung. Aus diesem Grund werden keine Nachweise in Form einer Bescheinigung ausgestellt. Bei der Kursanmeldung müssen Sie nichts vorlegen, da Ihr Ergebnis automatisch abgerufen wird.
Das Testergebnis ist vier Semester gültig, wenn Sie den Test vor Ort am Computer abgelegt haben, oder zwei Semster wenn Sie ihn online abgelegt haben. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie einen ersten Kurs in der jeweiligen Sprache belegen.
Beispiel: Ein Test, der im August 2021 online abgelegt wurde, gilt für eine erste Kursbelegung im Wintersemester 2021/2022 oder im Sommersemester 2022.
E = Elementar. Im Gegensatz zu den anderen Sprachen bietet das Sprachenzentrum keine Kurse in Englisch für Anfänger oder Studierende mit nur geringen Vorkenntnissen an. Erreichen Sie im Einstufuntgstest Level E können Sie also noch keinen Englischkurs an der FAU belegen.
Ihre Möglichkeiten:
Solange das Ergebnis noch gültig (nicht abgelaufen) ist, darf der Einstufungstest einmal wiederholt werden …
Eine Wiederholung wird nur dann empfohlen, wenn Sie ganz sicher sind, Ihr Ergebnis tatsächlich verbessern zu können. Erreichen Sie bei der Wiederholung wieder das gleiche Niveau, würden Sie ein Semester länger brauchen, da Sie dann trotzdem (zunächst) Kurse auf dem erreichten Niveau belegen müssten.
Wenn Sie den Einstufungstest wiederholen, und zu dem Zeitpunkt noch ein gültiges – nicht abgelaufenes – Ergebnis haben, bleibt das erste Ergebnis bestehen falls Sie im Zweitversuch ein schlechteres Ergebnis bekommen sollten. Sie gehen dabei also kein Risiko ein, außer, dass der zweite Test eventuell unnötig war, und Sie ein Semester umsonst gewartet haben. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Test nur dann zu wiederholen, wenn Sie ganz sicher sind, im Zweitversuch ein besseres Ergebnis zu erreichen.