Fragen zu den Einstufungstests
Allgemeines zu den Tests
Warum gibt es einen Einstufungstest?
Der Einstufungstest dient dazu, das Niveau der bereits vorhandenen Sprachkenntnisse festzustellen. Das Testergebnis ist für die Kursanmeldung wichtig, um sicherzustellen, dass Studierende das für die gewählten Kurse erforderliche Niveau haben.
Wann finden Einstufungstests statt?
Einstufungstests finden immer in der vorlesungsfreien Zeit statt, die Anmeldung erfolg über StudOn. Termine werden nach und nach bis kurz vor Vorlesungsbeginn freigeschaltet. Falls keine Termine verfügbar sind, versuchen Sie es bitte in wenigen Tagen erneut.
Wir empfehlen Ihnen, den Test so früh wie möglich abzulegen, damit Sie sich rechtzeitig für einen passenden Kurs anmelden können. Besonders die Englischkurse werden sehr schnell voll.
In welchen Sprachen gibt es Einstufungstests?
Derzeit gibt es Einstufungstests in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch, also in allen Sprachen der Fachsprachausbildung außer Türkisch. Falls Sie Fragen zum Sprachniveau in den Türkischkursen haben, wenden Sie sich bitte an den für den Fachsprachkurs zuständigen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (E-Mail: zr2@jura.uni-erlangen.de).
Wie sieht der Einstufungstest aus?
Der Einstufungstest wird am Computer abgelegt und besteht in der Regel ganz oder größtenteils aus einem sogenannten C-Test. Dieses Testverfahren basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, wird an vielen Bildungseinrichtungen eingesetzt, und dient der Feststellung der allgemeinen Sprachbeherrschung in einer Fremd- oder Zweitsprache. In vier oder fünf authentischen Texten wird bei jedem zweiten Wort die Hälfte gelöscht, und Sie müssen diese fehlende Worthälfte ergänzen. Getestet wird dabei, ob Sie verstehen, worum es in den Texten geht, und die Lücken korrekt (auch grammatikalisch) füllen können.
Allgemeine Informationen zum C-Test-Verfahren
Die genauen Testmodalitäten für die einzelnen Sprachen finden Sie unter Einstufungstests.
Wie kann ich mich auf den Einstufungstest vorbereiten?
Auf den Einstufungstest kann und sollte man sich nicht gezielt vorbereiten. Wir würden Ihnen dennoch empfehlen, in den Wochen vor Ihrem Tetsttermin in der entsprechenden Sprache authentische Texte zu lesen (besonders geeignet sind Nachrichtenartikel), Radio zu hören (über Internet möglich), bzw. fremdsprachige Fernsehsendungen und Filme möglichst im Originalton anzuschauen.
Anmeldung / Abmeldung
Wie melde ich mich für einen Einstufungstest an?
Die Anmeldung erfolgt online über StudOn. Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auch unter Einstufungstests.
Ich kann einen Testtermin nicht wahrnehmen. Muss ich mich wieder abmelden?
Ja. Bitte melden Sie sich unbedingt wieder ab wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, für den Sie angemeldet sind. Es gibt bei jedem Termin begrenzte Kapazitäten, und eine unterlassene Abmeldung bedeutet, dass Sie einen Platz blockieren, was unfair Ihren Mitstudierenden gegenüber ist. Das Nichterscheinen ohne Abmeldung kann sich daher negativ auf Ihre Möglichkeit auswirken, sich im aktuellen Testzeitraum für einen neuen Termin anzumelden.
Ich habe einen Testtermin versäumt, kann ich mich einfach neu anmelden?
Wenn Sie einen Testtermin versäumen, können Sie den Test zu einem anderen verfügbaren Termin im gleichen Testzeitraum anmelden. Da Sie aufgrund des versäumten Termins zunächst für eine weitere Anmeldung gesperrt sein werden, sollten Sie unbedingt folgendes beachten:
- Unabhängig davon ob das Versäumnis mit oder ohne Grund war, Sie müssen sich per E-Mail an die entsprechende Sprachabteilung wenden, um sich nachträglich zu entschuldigen.
- Sie können sich erst für einen neuen Termin anmelden, wenn die Entschuldigung vorliegt.
Alternativen zum Test / Anrechnung
In meinem Abiturzeugnis steht ein Sprachniveau. Muss ich trotzdem einen Einstufungstest ablegen?
Ja. Auch wenn im Abiturzeugnis ein Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER), z.B. B2 oder C1, ausgewiesen ist, müssen Sie einen Einstufungstest ablegen. Aber: Wenn Sie mindestens 10 Punkte in Ihrem Englisch-Abitur haben, und Ihr Abitur in den letzten zwei Jahren absolvierten, können Sie das Abiturzeugnis anerkennen lassen.
Zusatändig für die Anerkennung ist die Abteilung Englisch für alle Fakultäten. Weitere Informationen finden Sie u.a. direkt auf der entsprechenden StudOn-Seite.
Ich habe an einer anderen Universität bereits einen Einstufuntstest ablegen müssen. Wird das Ergebnis anerkannt?
Einstufungstests anderer Einrichtungen werden nicht anerkannt, da diese in der Regel interne Tests sind mit Kriterien, die dem Kurssystem an der jeweiligen Einrichtung angepasst wurden. Aus diesem Grund werden Einstufungstests der FAU selten an anderen Einrichtungen anerkannt.
Ich bin zweisprachig aufgewachsen. Muss ich trotzdem einen Einstufungstest ablegen?
Ja. Der Test ist für alle Studierenden verpflichtend, sofern kein international anerkanntes Sprachzeugnis vorgelegt wird, das angerechnet werden kann.
Ich habe ein international anerkanntes Sprachzeugnis. Kann dieses auf den Einstufungstest angerechnet werden?
Grundsätzlich können international anerkannte Sprachzeugnisse auf den Einstufungstest angerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass unabhängig davon ob das Zeugnis ein Gültigkeitsdatum aufweist, dieses nicht älter sein als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Anrechnung sein darf.
Für die Anerkennung sind die Sprachabteilungen zuständig. Weitere Informationen, auch zu den anerkennungsfähigen Zeugnissen, finden Sie unter Einstufungstests.
Ich habe ein Zeugnis anerkennen lassen. Kann ich trotzdem einen Einstufungstest ablegen, um eventuell ein höheres Niveau zu erreichen?
Ja. Wenn Sie glauben, Ihr Niveau ist höher als das anerkannte Ergebnis, können Sie gerne einen Einstufungstest ablegen. Sollten Sie sich für einen Einstufungstest entscheiden, und dabei ein niedrigeres Niveau erreichen als das anerkannte Ergebnis, ist die Anerkennung allerdings hinfällig, und es gilt das (niedrigere) Testergebnis.
Sie sollten einen Einstufungstest nur dann ablegen wenn das anerkannte Ergebnis niedriger ist als das Niveau, das Sie für die Belegung der Kurse in Ihrem Studiengang benötigen, und Sie tatsächlich einen Grund zur Annahme haben, dass Sie dabei auf jeden Fall ein besseres Ergebnis erzielen werden.
Testergebnisse
Wann und wie bekomme ich mein Testergebnis?
Das Ergebnis bekommen Sie in der Regel wenige Minuten nach dem Test per E-Mail. Sollte Sie nach wenigen Stunden immer noch kein Ergebnis bekommen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an sz-infotheke@fau.de.
Wichtiger Hinweis: Falls Sie am ersten Tag der Einstufungstests im jeweilgen Testzeitraum einen Termin haben, wird das Ergebnis in der Regel erst am darauffolgenden Tag verschickt. Sollte dies auf Ihren Test zutreffen, wird allerdings auch während Ihres Termins hingewiesen.
Was passiert, wenn ich den Einstufungstest nicht bestanden habe?
Da ein Einstufungstest eine Feststellungsprüfung ist, wird dieser weder bestanden noch nicht bestanden, Sie können also grundsätzlich Kurse auf dem festgestellten Niveau belegen. In jeder Sprache, für die ein Einstufungstest verpflichtend ist, sind die Kurse mit einem bestimmten Level / einer bestimmten Punktzahl verknüpft. Erreichen Sie das für einen bestimmten (Fachsprach-)Kurs erforderliche Niveau nicht, müssen Sie zunächst (allgemeine) Kurse auf dem erreichten Niveau belegen, um so auf das erforderliche Niveau zu kommen.
Weitere Informationen finden Sie auf unter Einstufungstests.
Bekomme ich eine Bescheinigung für mein Testergebnis?
Ihr Testeregebnis gilt nur innerhalb der FAU zum Zweck der Kursanmeldung. Aus diesem Grund werden keine Nachweise in Form einer Bescheinigung ausgestellt. Bei der Kursanmeldung müssen Sie nichts vorlegen, da Ihr Ergebnis automatisch abgerufen wird.
Wie lange ist mein Testergebnis gültig?
Das Testergebnis ist vier Semester gültig, wenn Sie den Test vor Ort am Computer abgelegt haben, oder zwei Semster wenn Sie ihn online abgelegt haben. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie einen ersten Kurs in der jeweiligen Sprache belegen. Da die letzten Online-Tests im April 2022 durchgeführt wurden, sind alle Ergebnisse von Online-Tests inzwischen abgelaufen.
Beispiel: Ein Test, der im März 2023 abgelegt wurde, gilt für eine erste Kursbelegung im Sommersemester 2023, im Wintersemester 2023/2024, im Sommersemester 2024 oder im Wintersemester 2024/2025.
Wiederholung
Darf ich den Einstufungstest wiederholen?
Solange das Ergebnis noch gültig (nicht abgelaufen) ist, darf der Einstufungstest einmal wiederholt werden …
- im nächsten Testzeitraum und
- wenn Sie noch keinen Kurs belegt haben (dies gilt auch wenn Sie nicht zu einem Kurs erscheinen, in den Sie als Teilnehmer aufgenommen wurden, oder wenn Sie einen Kurs abbrechen).
Eine Wiederholung wird nur dann empfohlen, wenn Sie ganz sicher sind, Ihr Ergebnis tatsächlich verbessern zu können. Erreichen Sie bei der Wiederholung wieder das gleiche Niveau, würden Sie ein Semester länger brauchen, da Sie dann trotzdem (zunächst) Kurse auf dem erreichten Niveau belegen müssten.
Ich möchte den Einstufungstest wiederholen. Was passiert wenn ich im Zweitversuch ein schlechteres Ergebnis bekomme?
Wenn Sie den Einstufungstest wiederholen, und zu dem Zeitpunkt noch ein gültiges – nicht abgelaufenes – Ergebnis haben, bleibt das erste Ergebnis bestehen falls Sie im Zweitversuch ein schlechteres Ergebnis bekommen sollten. Sie gehen dabei also kein Risiko ein, außer, dass der zweite Test eventuell unnötig war, und Sie ein Semester umsonst gewartet haben. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Test nur dann zu wiederholen, wenn Sie ganz sicher sind, im Zweitversuch ein besseres Ergebnis zu erreichen.