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Fachsprache Jura A - Z

Abkürzungen und Begriffe, die Sie kennen sollten

Nachfolgend finden Sie kurze Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen. Weiterführende Links in den Texten helfen Ihnen bei der Orientierung.

A

Abteilungen des Sprachenzentrums

Die Sprachabteilungen am Sprachenzentrum sind für die Durchführung der allgemeinen und fachspezifischen Kurse und Prüfungen, sowie für die Einstufungstests in den jeweils von ihnen betreuten Sprachen zuständig. Eine Übersicht der Abteilungen und deren Zuständigkeiten finden Sie auf der Website des Sprachenzentrums.

Alumni

Auch nach dem Studium freuen wir uns von Ihnen zu hören, vor allem wenn Sie im Beruf Ihre bei uns erworbenen Fachsprachkenntnisse einsetzen können, und Ihre Erfahrungen gerne mit uns teilen würden. Erfahrungsberichte helfen anderen Studierenden die Vorteile einer umfassenden Fachsprachausbildung zu erkennen, und entsprechende Ziele zu setzen.

Anmeldefristen

Sämtliche Kurse und die meisten Prüfungen sind anmeldepflichtig. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Anmeldemodalitäten für die Kurse, an denen Sie teilnehmen möchten. Die aktuellen Anmeldefristen finden Sie unter Termine & Fristen. Informationen zu den Anmeldemodalitäten finden Sie unter Kursanmeldung und Prüfungsanmeldung.

Anrechnung & Anerkennung

Es gibt verschiedene Situationen in denen Sie die Anrechnung bzw. Anerkennung von Leistungen beantragen müssen:

  • Anrechnung nach einem Auslandsaufenthalt
  • Anrechnung aufgrund der Teilnahme an einem Moot-Court-Wettbewerb
  • Anrechnung eines international anerkannten Sprachzeugnisses anstelle des Einstufungstests

Wie Sie die Anerkennung beantragen können, erfahren Sie auf der Seite Anrechnung & Anerkennung.

Anwesenheitspflicht

In den sprachpraktischen Kursen gibt es grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, da die regelmäßige und aktive Teilnahme maßgeblich für den individuellen Erfolg und teilweise auch den Erfolg anderer Kursteilnehmer ist.

Hinweise zur Anwesenheitspflicht

Aufbaustufe

Die Aufbaustufe ist die zweite Zertifikatsstufe des Zertifikatsprogramms.

Auslandsaufenthalt

Während des Studiums einen Auslandsaufenthalt einzuplanen ist eine empfehlenswerte Möglichkeit, wertvolle - persönliche, akademische und praktische - Erfahrungen zu sammeln, die auch für das spätere Berufsleben vorteilhalft sein können. Wer vorübergehend im Ausland lebt und studiert muss zwingend Fremdsprachenkenntnisse anzuwenden, gewinnt einen Einblick in eine fremde Rechtsordnung, und hat die Gelegenheit an Kursen und Aktivitäten teilzunehmen, die in Deutschland oft gar nicht angeboten werden.

Auslandsaufenthalte und die Fachsprachausbildung

B

Basisstufe

Die Basisstufe ist die erste von drei Zertifikatsstufen des Zertifikatsprogramms, erreichbar in den Sprachen Englisch und Spanisch.

Bescheinigung zur Vorlage bei Arbeitgebern, Zulassungsstellen und in Anrechnungsverfahren

In der Regel werden Sie anhand der regulär ausgestellten Bescheinigungen und Zertifikate geeignete Nachweise für Bewebungen usw. bekommen, in manchen Fällen kann jedoch eine zusätzliche Bescheinigung erforderlich sein. Die Bescheinigung zur Vorlage bei Arbeitgebern, Zulassungsstellen und in Anrechnungsverfahren kann in den folgenden Fällen beantragt werden, und gilt ggf. auch als Nachweis der Fremsprachenkompetenz zur Vorlage beim Landesjustizprüfungsamt:

  • Sie haben einen Papierschein nicht abgeholt oder verloren, und die Angaben im Notenspiegel reichen nicht aus (Bearbeitungsgebühr 5 Euro)
  • Sie möchten sich während Ihres Studiums z.B. um einen Praktikumsplatz bewerben und die Angaben im Notenspiegel reichen nicht aus (kostenlos)
  • Sie wechseln den Studienort und benötigen einen Nachweis mit bestimmten Angaben für Ihre neue Universität (kostenlos)

Eine solche Bescheinigung wird nur im Einzelfall ausgestellt wenn triftige Gründe vorliegen.

D

Digitale Bescheinigungen

Im Laufe des Jahres 2021 erfolgte die schrittweise Umstellung auf digitale Bescheinigungen und seit Anfang 2022 werden bis auf wenige Ausnahmen alle Bescheinigungen und Zertifikate der juristischen Fachsprachausbildung nur noch digital ausgestellt.

Digitale Bescheinigungen sind ohne Unterschrift und Stempel gültig und können daher ohne weiteres ausgedruckt, kopiert und auf Papier oder elektronisch weitergeleitet werden – etwa zwecks Bewerbung oder Anrechnung. Seit Dezember 2021 enthalten alle digitalen Zertifikate einen Link und einen QR-Code, um eine pdf-Version des Zertifikats herunterladen und die Gültigkeit verifizieren zu können.

E

EASP

English for Academic and Special Purposes ist die Abteilung Englisch für alle Fakultäten am Sprachenzentrum, die für alle studienbegleitenden Englischkurse zuständig ist.

ECTS

European Credit Transfer Scheme

Relevant hauptsächlich für die Bachelorstudiengänge, ECTS-Punkte werden für bestandene Prüfungen vergeben. Diese ermöglichen es, Studienleistungen miteinander zu vergleichen und können an eine andere Universität oder sogar in ein anderes Land übertragen werden.

Auch wenn Sie im Studiengang Rechtswissenschaft nur bedingt relevant sind, werden in allen Kursen der Fachsprachausbildung ECTS-Punkte vergeben, die im Kursverzeichnis ausgewiesen sind und ggf. (z.B. bei einem Studienfachwechsel) bescheinigt werden können.

Einstufungstests (EST)

Einstufungstests dienen der Prüfung der vorhandenen Sprachkenntnisse und der Einstufung in das richtige Level. Die Tests sind obligatorisch für alle Studierenden, die bereits Vorkenntnisse in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch haben.

Hinweise zu den Einstufungstests

Evaluationen

Wir möchten unsere Kurse ständig verbessern. Ihr Feedback hilft uns dabei, denn nur so können wir erkennen, was unsere Kursteilnehmer gut finden und was sie nicht so gut finden. Wir würden daher gerne von Ihnen erfahren, wie Sie Ihren Fachsprachkurs beurteilen würden. Mit Ihrer konstruktiven Kritik - sowohl positiv als auch negativ - können Sie zur Weiterentwicklung des Kursangebots beitragen. Bitte nehmen Sie daher ein paar Minuten Zeit, den anonymen Online-Fragebogen auszufüllen, den Sie am Ende Ihres Kurses auf Ihrer Kursseite auf StudOn finden werden.

Exzellenzpreis

Seit 2021 wird jedes Jahr der von der Nürnberger Kanzlei AfA gesponserte Preis für eine hervorragende Leistung im Zertifikatsprogramm englische Rechtssprache verliehen.

F

Fachsemester

Maßgeblich für die Teilnahme an Kursen der juristischen Fachsprachausbildung ist das Fachsemester im Studiengang Rechtswissenschaft.

Ferienintensivkurse

Das Sprachenzentrum bietet für einige Sprachen allgemeine Intensivkurse während der vorlesungsfreien Zeiten an. Diese Kurse sind teilweise kostenpflichtig, ermöglichen es Studierenden jedoch in relativ kurzer Zeit eine neue Sprache zu lernen, die sie z.B. später als Fachsprache wählen können.

Freiversuch (§37 JAPO)

Studierende, die insgesamt 16 Semesterwochenstunden Fremdsprachenkurse absolvieren, davon mindestens 10 Semesterwochenstunden Fachsprache, können sich im 9. Fachsemester zur Teilnahme an der 1. juristischen Staatsprüfung im Freiversuch (§ 37 JAPO) melden.

Hinweis des Landesjustizprüfungsamtes zur Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020, des Wintersemesters 2020/2021, des Sommersemesters 2021 und des Wintersemesters 2021/22 auf die für den Freiversuch maßgebliche Semesterzahl

G

GER (Gemeinsamer Referenzrahmen für Sprachen)

Der Gemeinsame Referenzrahmen für Sprachen ermöglicht eine länderübergreifende Vergleichbarkeit und Anerkennung sprachlicher Qualifikationen. Unsere Fachsprachkurse werden auf den Niveaustufen B2 bis C1 angeboten. Oft werden Sprachkenntnisse auf einer bestimmten Niveaustufe des GER verlangt, wenn Sie im Ausland studieren wollen, oder wenn Sie sich um eine Stelle bewerben, für die Sprachkenntnisse erforderlich sind.

I

Infotheke des Sprachenzentrums

Erreichbar persönlich (Publikumsverkehr) und virtuell (online Helpdesk), die Infotheke des Sprachenzentrums in der Bismarckstraße 10 in Erlangen ist die Anlaufstelle für alle Anfragen von Studierenden zu allgemeinen Anliegen bezüglich der Kurse und Prüfungen des Sprachenzentrums, der Kursanmeldung und der Einstufungstests.

Wichtiger Hinweis

  • Die Infotheke kann Ihnen nicht weiterhelfen, wenn Sie Fragen zur juristischen Fachsprachausbildung haben. Diese können Sie direkt an uns richten.
  • Wenn Sie konkrete Fragen haben, die Ihre Teilnahme an allgemeinen Kursen in einer bestimmten Sprache betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Abteilung.

K

Kostenbeiträge

Für eingeschriebene Studierende fallen für die Teilnahme an Kursen und Prüfungen mit wenigen Ausnahmen keine Kosten an. Bei anderen Personengruppen können Kostenbeiträge erhoben werden und auch für bestimmte Leistungen, wie z.B. die Neuausstellung von Bescheinigungen, werden Bearbeitungsgebühren berechnet.

Übersicht der Kostenbeiträge

Kursangebot

Das Kursangebot der Fachsprachausbildung besteht aus fachspezifischen und allgemeinsprachlichen Kursen, die studienintegriert (Bestandteil des Studiums), studienergänzend (freiwillig und fachbezogen), und auch studienbegleitend (freiwillig, zusätzlich zum Studium) belegt werden können.

Kursanmeldung

Sämtliche Kurse sind anmeldepflichtig. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Anmeldemodalitäten für die Kurse, an denen Sie teilnehmen möchten. Die aktuellen Anmeldefristen finden Sie unter Termine & Fristen. Informationen zu den Anmeldemodalitäten finden Sie unter Kursanmeldung.

L

Learning Agreement

Studierende, die mit dem Erasmus+-Programm ins Ausland gehen, müssen eventuell ein Learning Agreement ausfüllen. In diesem wird u.a. festgehalten, welche Leistungen an der ausländischen Universität auf das Studium in Deutschland angerechnet werden. Für die Anrechnung solcher Leistungen auf die juristische Fachsprachausbildung ist kein Learning Agreement erforderlich.

M

Mobilitätstest

Diese Sprachtests ermöglichen es, vorhandene Sprachkenntnisse relativ unkompliziert zu ermitteln, um diese für eine Bewerbung um einen Auslandsaufenthalt zu bescheinigen. Diese Tests können von Studierenden abgelegt werden, die sich um einen Studienplatz im Rahmnen des Ertasnmus+-Programms oder als sopgenannten Freemover bewerben, und keinen aktuellen Sprachnachweis besitzen.

Moot Court

Ein Moot Court ist eine simulierte Verhandlung in einem (Schieds-)Gerichtsverfahren. Teilnehmer übernehmen dabei die Rolle der Anwälte der jeweiligen Prozessparteien und vertreten diese vor Gericht. Viele Moot Courts finden in englischer Sprache statt.

N

Nachholprüfungen

Nachholprüfungstermine werden nur in Ausnahmefällen angeboten. Grundsätzlich müssen versäumte Prüfungen zum nächstmöglichen regulären Termin nachgeholt werden.

Nachteilsausgleich

Studierende, denen aufgrund eines ärztlichen Attestes von der Universität oder des Fachbereichs ein Nachteilsaugleich (z.B. eine Schreibzeitverlängerung) für alle Prüfungen Ihres Studiums gewährt wurde, können diesen selbstverständlich auch bei Prüfungen im Rahmen der juristischen Fachsprachausbildung in Anspruch nehmen.

Nachweis der Fremdsprachenkompetenz

Der Nachweis der Fremdsprachenkompetenz gem. § 24 Abs. 2 JAPO ist für die Anmeldung zur 1. Juristischen Staatsprüfung erforderlich und wird nach dem Absolvieren der Pflichtausbildung ausgestellt. Dieser Nachweis wird in der Sammelbescheinigung mit aufgeführt, die auch die Leistungen in den Übungen für Fortgeschrittene enthält.

Neuausstellung von Nachweisen

Wenn Sie einen Nachweis oder Bescheinigung nicht abgeholt oder verloren haben, kann dieser neu ausgestellt werden:

  • Leistungsnachweise, die auf Papier ausgestellt wurden, werden als digitalen Nachweis ausgestellt und als sicheren Download bereitgestellt.
  • Digitale Nachweise, die per E-Mail versendet wurden, werden umgewandelt und als sicheren Download bereitgestellt.

Die Neuausstellung kann online beantragt werden. In den oben genannten Situationen fällt eine Bearbeitrungsgebühr in Höhe von 5 Euro an. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.

NOAS

Die Abteilung Nord-, Ost- und Außereuropäischen Sprachen am Sprachenzentrum bietet u.a. die Fachprachkurse in Russisch an.

Noten

Das Sprachenzentrum verwenden ein Notenskala von 1,0 (sehr gut) bis 4,0 (ausreichend) auch in den Prüfungen der Fachsprachausbildung.

P

Pflichtausbildung (§ 24 Abs. 2 JAPO)

Die Pflichtausbildung bezeichnet die Kurse, die absolviert werden können, um den Nachweis der Fremdsprachenkompetenz gem. § 24 Abs. 2 JAPO zu erwerben. Dieser Nachweis ist für die Anmeldung zur 1. juristischen Staatsprüfung erforderlich.

Prüfungsanmeldung

Ob Sie sich für eine Prüfung anmelden müssen hängt vom Kursytp ab:

  • In den Fachsprachkursen des Studiengangs Rechtswissenschaft ist eine Prüfungsanmeldung in campo zwingend erforderlich
  • In den allgemeinsprachlichen Kursen des Sprachenzentrums ist eine Prüfungsanmeldung nur dann erforderlich wenn die Leistung in Ihrem Notenspiegel erscheinen soll

R

Referendariat

Auch im Referendariat besteht die Möglichkeit, Fachsprachkenntnisse zu erwerben, und vor allem die Verwendung der Fachterminologie in praktischen Anwendungsszenarien zu lernen und zu üben.

S

Schreibzentrum

Das Schreibzentrum (Writing Centre) am Sprachenzentrum bündelt eine Vielzahl überfachlicher Angebote zum Schreiben auf Deutsch und Englisch.

Selbstlernzentrum

Mit 16 modernen, multimedialen Arbeitsplätzen ausgestattet, das Selbstlernzentrum für Sprachen (SLZ) wurde für das kursunabhängige Lernen konzipiert.

Sprachlernberatung

Ein Angebot der Abteilung Medien und Autonomes Lernen am Sprachenzentrum, die Sprachlernberatung am Selbstlernzentrum steht allen Studierenden der FAU kostenlos offen.

Sprachnachweis

In der Regel werden Sie bei der Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt, z.B. im Rahmen des Erasmus+-Programms Ihre Sprachkenntnisse nachweisen müssen, wobei die Anforderungen an diesen Nachweis variieren können. Meistens müssen Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe B2 GER nachgewiesen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Auslandsaufenthalte.

Studien- und Prüfungsordnung des Sprachenzentrums

Die allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für das Sprachenzentrum regelt das Studium und die Prüfungen am Sprachenzentrum der FAU. Bei studienintegrierten Kurse (betrifft z.B. die Pflichtausbildung im Studiengang Rechtswissenschaft) gilt im Falle unterschiedlicher Regelungen die dem Studiengang zugrundeliegende Studien- und Prüfungsordnung vorrangig.

Studienfahrten

Während Ihres Studiums werden Sie die Möglichkeit haben, an diversen vom Fachbereich und der Studierenden-Organisationen organisierten Studienfahrten teilzunehmen. Seit 2015 bietet das Sprachenzentrum Teilnehmern des englischen Zertifikatsprogramms eine siebentägige Studienfahrt nach London an.

U

Unicert®

Das Zertifizierungssystem UNIcert® entstand 1992 innerhalb des Arbeitskreises der Sprachenzentren (AKS) mit dem Ziel, die an Hochschulen existierenden Zertifizierungen zu vereinheitlichen und eine Fremdsprachenzertifizierung anzubieten, die die für Studierende relevanten Inhalte und Kompetenzen in den Mittelpunkt stellt.

Am Sprachenzentrum der FAU können in den Sprachen und Niveaustufen UNIcert® Prüfungen abgelegt werden, für die eine Akkreditierung vorliegt.

V

Vertiefungsstufe

Die Vertiefungsstufe ist die letzte von drei Zertifikatsstufen des Zertifikatsprogramms, erreichbar in der Sprache Englisch. Diese Stufe - und somit das Zertifikatsprogramm - wird mit der Zertifikatsprüfung abgeschlossen.

W

Wiederholung

Die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung ist grundsätzlich zum nächstmöglichen Termin möglich. Dies gilt ebenfalls für aus triftigen Gründen nicht angetretene Prüfungen. Bitte setzen Sie sich ggf. mit der Lehrkraft des entsprechenden Kurses in Verbindung um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.

Z

Zertifikatsprogramm Fachsprache Jura

Das Zertifikatsprogramm ist die erweiterte Fachsprachausbildung für Studierende der Rechtswissenschaft,  an vielen Universitäten auch als "fachspezifsche Fremdsprachenausbildung" bezeichnet.

Zertifikatsprüfung

Die Abschlussprüfung des Zertifikatsprogramms, mit der das gesamte Zertifikatsprogramm abgeschlossen wird. Die Prüfung findet einmal jährlich im Oktober statt.

Abteilungen des Sprachenzentrums
Die Sprachabteilungen am Sprachenzentrum sind für die Durchführung der allgemeinen und fachspezifischen Kurse und Prüfungen, sowie für die Einstufungstests in den jeweils von ihnen betreuten Sprachen zuständig. Eine Übersicht der Abteilungen und deren Zuständigkeiten finden Sie auf der Website des Sprachenzentrums.
Alumni
Auch nach dem Studium freuen wir uns von Ihnen zu hören, vor allem wenn Sie im Beruf Ihre bei uns erworbenen Fachsprachkenntnisse einsetzen können, und Ihre Erfahrungen gerne mit uns teilen würden. Erfahrungsberichte helfen anderen Studierenden die Vorteile einer umfassenden Fachsprachausbildung zu erkennen, und entsprechende Ziele zu setzen.
Anmeldefristen
Sämtliche Kurse und die meisten Prüfungen sind anmeldepflichtig. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Anmeldemodalitäten für die Kurse, an denen Sie teilnehmen möchten. Die aktuellen Anmeldefristen finden Sie unter Termine & Fristen. Informationen zu den Anmeldemodalitäten finden Sie unter Kursanmeldung und Prüfungsanmeldung.
Anrechnung & Anerkennung
Es gibt verschiedene Situationen in denen Sie die Anrechnung bzw. Anerkennung von Leistungen beantragen müssen: Anrechnung nach einem Auslandsaufenthalt Anrechnung aufgrund der Teilnahme an einem Moot-Court-Wettbewerb Anrechnung eines international anerkannten Sprachzeugnisses anstelle des Einstufungstests Wie Sie die Anerkennung beantragen können, erfahren Sie auf der Seite Anrechnung & Anerkennung.
Anwesenheitspflicht
In den sprachpraktischen Kursen gibt es grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, da die regelmäßige und aktive Teilnahme maßgeblich für den individuellen Erfolg und teilweise auch den Erfolg anderer Kursteilnehmer ist. Hinweise zur Anwesenheitspflicht
Aufbaustufe
Die Aufbaustufe ist die zweite Zertifikatsstufe des Zertifikatsprogramms.
Auslandsaufenthalt
Während des Studiums einen Auslandsaufenthalt einzuplanen ist eine empfehlenswerte Möglichkeit, wertvolle - persönliche, akademische und praktische - Erfahrungen zu sammeln, die auch für das spätere Berufsleben vorteilhalft sein können. Wer vorübergehend im Ausland lebt und studiert muss zwingend Fremdsprachenkenntnisse anzuwenden, gewinnt einen Einblick in eine fremde Rechtsordnung, und hat die Gelegenheit an Kursen und Aktivitäten teilzunehmen, die in Deutschland oft gar nicht angeboten werden. Auslandsaufenthalte und die Fachsprachausbildung
Basisstufe
Die Basisstufe ist die erste von drei Zertifikatsstufen des Zertifikatsprogramms, erreichbar in den Sprachen Englisch und Spanisch.
Bescheinigung zur Vorlage bei Arbeitgebern, Zulassungsstellen und in Anrechnungsverfahren
In der Regel werden Sie anhand der regulär ausgestellten Bescheinigungen und Zertifikate geeignete Nachweise für Bewebungen usw. bekommen, in manchen Fällen kann jedoch eine zusätzliche Bescheinigung erforderlich sein. Die Bescheinigung zur Vorlage bei Arbeitgebern, Zulassungsstellen und in Anrechnungsverfahren kann in den folgenden Fällen beantragt werden, und gilt ggf. auch als Nachweis der Fremsprachenkompetenz zur Vorlage beim Landesjustizprüfungsamt: Sie haben einen Papierschein nicht abgeholt oder verloren, und die Angaben im Notenspiegel reichen nicht aus (Bearbeitungsgebühr 5 Euro) Sie möchten sich während Ihres Studiums z.B. um einen Praktikumsplatz bewerben und die Angaben im Notenspiegel reichen nicht aus (kostenlos) Sie wechseln den Studienort und benötigen einen Nachweis mit bestimmten Angaben für Ihre neue Universität (kostenlos) Eine solche Bescheinigung wird nur im Einzelfall ausgestellt wenn triftige Gründe vorliegen.
Digitale Bescheinigungen
Im Laufe des Jahres 2021 erfolgte die schrittweise Umstellung auf digitale Bescheinigungen und seit Anfang 2022 werden bis auf wenige Ausnahmen alle Bescheinigungen und Zertifikate der juristischen Fachsprachausbildung nur noch digital ausgestellt. Digitale Bescheinigungen sind ohne Unterschrift und Stempel gültig und können daher ohne weiteres ausgedruckt, kopiert und auf Papier oder elektronisch weitergeleitet werden – etwa zwecks Bewerbung oder Anrechnung. Seit Dezember 2021 enthalten alle digitalen Zertifikate einen Link und einen QR-Code, um eine pdf-Version des Zertifikats herunterladen und die Gültigkeit verifizieren zu können.
EASP
English for Academic and Special Purposes ist die Abteilung Englisch für alle Fakultäten am Sprachenzentrum, die für alle studienbegleitenden Englischkurse zuständig ist.
ECTS
European Credit Transfer Scheme Relevant hauptsächlich für die Bachelorstudiengänge, ECTS-Punkte werden für bestandene Prüfungen vergeben. Diese ermöglichen es, Studienleistungen miteinander zu vergleichen und können an eine andere Universität oder sogar in ein anderes Land übertragen werden. Auch wenn Sie im Studiengang Rechtswissenschaft nur bedingt relevant sind, werden in allen Kursen der Fachsprachausbildung ECTS-Punkte vergeben, die im Kursverzeichnis ausgewiesen sind und ggf. (z.B. bei einem Studienfachwechsel) bescheinigt werden können.
Einstufungstests (EST)
Einstufungstests dienen der Prüfung der vorhandenen Sprachkenntnisse und der Einstufung in das richtige Level. Die Tests sind obligatorisch für alle Studierenden, die bereits Vorkenntnisse in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch haben. Hinweise zu den Einstufungstests
Evaluationen
Wir möchten unsere Kurse ständig verbessern. Ihr Feedback hilft uns dabei, denn nur so können wir erkennen, was unsere Kursteilnehmer gut finden und was sie nicht so gut finden. Wir würden daher gerne von Ihnen erfahren, wie Sie Ihren Fachsprachkurs beurteilen würden. Mit Ihrer konstruktiven Kritik - sowohl positiv als auch negativ - können Sie zur Weiterentwicklung des Kursangebots beitragen. Bitte nehmen Sie daher ein paar Minuten Zeit, den anonymen Online-Fragebogen auszufüllen, den Sie am Ende Ihres Kurses auf Ihrer Kursseite auf StudOn finden werden.
Exzellenzpreis
Seit 2021 wird jedes Jahr der von der Nürnberger Kanzlei AfA gesponserte Preis für eine hervorragende Leistung im Zertifikatsprogramm englische Rechtssprache verliehen.
Fachsemester
Maßgeblich für die Teilnahme an Kursen der juristischen Fachsprachausbildung ist das Fachsemester im Studiengang Rechtswissenschaft.
Ferienintensivkurse
Das Sprachenzentrum bietet für einige Sprachen allgemeine Intensivkurse während der vorlesungsfreien Zeiten an. Diese Kurse sind teilweise kostenpflichtig, ermöglichen es Studierenden jedoch in relativ kurzer Zeit eine neue Sprache zu lernen, die sie z.B. später als Fachsprache wählen können.
Freiversuch (§37 JAPO)
Studierende, die insgesamt 16 Semesterwochenstunden Fremdsprachenkurse absolvieren, davon mindestens 10 Semesterwochenstunden Fachsprache, können sich im 9. Fachsemester zur Teilnahme an der 1. juristischen Staatsprüfung im Freiversuch (§ 37 JAPO) melden. Hinweis des Landesjustizprüfungsamtes zur Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020, des Wintersemesters 2020/2021, des Sommersemesters 2021 und des Wintersemesters 2021/22 auf die für den Freiversuch maßgebliche Semesterzahl
GER (Gemeinsamer Referenzrahmen für Sprachen)
Der Gemeinsame Referenzrahmen für Sprachen ermöglicht eine länderübergreifende Vergleichbarkeit und Anerkennung sprachlicher Qualifikationen. Unsere Fachsprachkurse werden auf den Niveaustufen B2 bis C1 angeboten. Oft werden Sprachkenntnisse auf einer bestimmten Niveaustufe des GER verlangt, wenn Sie im Ausland studieren wollen, oder wenn Sie sich um eine Stelle bewerben, für die Sprachkenntnisse erforderlich sind.
Infotheke des Sprachenzentrums
Erreichbar persönlich (Publikumsverkehr) und virtuell (online Helpdesk), die Infotheke des Sprachenzentrums in der Bismarckstraße 10 in Erlangen ist die Anlaufstelle für alle Anfragen von Studierenden zu allgemeinen Anliegen bezüglich der Kurse und Prüfungen des Sprachenzentrums, der Kursanmeldung und der Einstufungstests. Wichtiger Hinweis Die Infotheke kann Ihnen nicht weiterhelfen, wenn Sie Fragen zur juristischen Fachsprachausbildung haben. Diese können Sie direkt an uns richten. Wenn Sie konkrete Fragen haben, die Ihre Teilnahme an allgemeinen Kursen in einer bestimmten Sprache betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Abteilung.
Kostenbeiträge
Für eingeschriebene Studierende fallen für die Teilnahme an Kursen und Prüfungen mit wenigen Ausnahmen keine Kosten an. Bei anderen Personengruppen können Kostenbeiträge erhoben werden und auch für bestimmte Leistungen, wie z.B. die Neuausstellung von Bescheinigungen, werden Bearbeitungsgebühren berechnet. Übersicht der Kostenbeiträge
Kursangebot
Das Kursangebot der Fachsprachausbildung besteht aus fachspezifischen und allgemeinsprachlichen Kursen, die studienintegriert (Bestandteil des Studiums), studienergänzend (freiwillig und fachbezogen), und auch studienbegleitend (freiwillig, zusätzlich zum Studium) belegt werden können.
Kursanmeldung
Sämtliche Kurse sind anmeldepflichtig. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Anmeldemodalitäten für die Kurse, an denen Sie teilnehmen möchten. Die aktuellen Anmeldefristen finden Sie unter Termine & Fristen. Informationen zu den Anmeldemodalitäten finden Sie unter Kursanmeldung.
Learning Agreement
Studierende, die mit dem Erasmus+-Programm ins Ausland gehen, müssen eventuell ein Learning Agreement ausfüllen. In diesem wird u.a. festgehalten, welche Leistungen an der ausländischen Universität auf das Studium in Deutschland angerechnet werden. Für die Anrechnung solcher Leistungen auf die juristische Fachsprachausbildung ist kein Learning Agreement erforderlich.
Mobilitätstest
Diese Sprachtests ermöglichen es, vorhandene Sprachkenntnisse relativ unkompliziert zu ermitteln, um diese für eine Bewerbung um einen Auslandsaufenthalt zu bescheinigen. Diese Tests können von Studierenden abgelegt werden, die sich um einen Studienplatz im Rahmnen des Ertasnmus+-Programms oder als sopgenannten Freemover bewerben, und keinen aktuellen Sprachnachweis besitzen.
Moot Court
Ein Moot Court ist eine simulierte Verhandlung in einem (Schieds-)Gerichtsverfahren. Teilnehmer übernehmen dabei die Rolle der Anwälte der jeweiligen Prozessparteien und vertreten diese vor Gericht. Viele Moot Courts finden in englischer Sprache statt.
Nachholprüfungen
Nachholprüfungstermine werden nur in Ausnahmefällen angeboten. Grundsätzlich müssen versäumte Prüfungen zum nächstmöglichen regulären Termin nachgeholt werden.
Nachteilsausgleich
Studierende, denen aufgrund eines ärztlichen Attestes von der Universität oder des Fachbereichs ein Nachteilsaugleich (z.B. eine Schreibzeitverlängerung) für alle Prüfungen Ihres Studiums gewährt wurde, können diesen selbstverständlich auch bei Prüfungen im Rahmen der juristischen Fachsprachausbildung in Anspruch nehmen.
Nachweis der Fremdsprachenkompetenz
Der Nachweis der Fremdsprachenkompetenz gem. § 24 Abs. 2 JAPO ist für die Anmeldung zur 1. Juristischen Staatsprüfung erforderlich und wird nach dem Absolvieren der Pflichtausbildung ausgestellt. Dieser Nachweis wird in der Sammelbescheinigung mit aufgeführt, die auch die Leistungen in den Übungen für Fortgeschrittene enthält.
Neuausstellung von Nachweisen
Wenn Sie einen Nachweis oder Bescheinigung nicht abgeholt oder verloren haben, kann dieser neu ausgestellt werden: Leistungsnachweise, die auf Papier ausgestellt wurden, werden als digitalen Nachweis ausgestellt und als sicheren Download bereitgestellt. Digitale Nachweise, die per E-Mail versendet wurden, werden umgewandelt und als sicheren Download bereitgestellt. Die Neuausstellung kann online beantragt werden. In den oben genannten Situationen fällt eine Bearbeitrungsgebühr in Höhe von 5 Euro an. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.
NOAS
Die Abteilung Nord-, Ost- und Außereuropäischen Sprachen am Sprachenzentrum bietet u.a. die Fachprachkurse in Russisch an.
Noten
Das Sprachenzentrum verwenden ein Notenskala von 1,0 (sehr gut) bis 4,0 (ausreichend) auch in den Prüfungen der Fachsprachausbildung.
Pflichtausbildung (§ 24 Abs. 2 JAPO)
Die Pflichtausbildung bezeichnet die Kurse, die absolviert werden können, um den Nachweis der Fremdsprachenkompetenz gem. § 24 Abs. 2 JAPO zu erwerben. Dieser Nachweis ist für die Anmeldung zur 1. juristischen Staatsprüfung erforderlich.
Prüfungsanmeldung
Ob Sie sich für eine Prüfung anmelden müssen hängt vom Kursytp ab: In den Fachsprachkursen des Studiengangs Rechtswissenschaft ist eine Prüfungsanmeldung in campo zwingend erforderlich In den allgemeinsprachlichen Kursen des Sprachenzentrums ist eine Prüfungsanmeldung nur dann erforderlich wenn die Leistung in Ihrem Notenspiegel erscheinen soll
Referendariat
Auch im Referendariat besteht die Möglichkeit, Fachsprachkenntnisse zu erwerben, und vor allem die Verwendung der Fachterminologie in praktischen Anwendungsszenarien zu lernen und zu üben.
Schreibzentrum
Das Schreibzentrum (Writing Centre) am Sprachenzentrum bündelt eine Vielzahl überfachlicher Angebote zum Schreiben auf Deutsch und Englisch.
Selbstlernzentrum
Mit 16 modernen, multimedialen Arbeitsplätzen ausgestattet, das Selbstlernzentrum für Sprachen (SLZ) wurde für das kursunabhängige Lernen konzipiert.
Sprachlernberatung
Ein Angebot der Abteilung Medien und Autonomes Lernen am Sprachenzentrum, die Sprachlernberatung am Selbstlernzentrum steht allen Studierenden der FAU kostenlos offen.
Sprachnachweis
In der Regel werden Sie bei der Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt, z.B. im Rahmen des Erasmus+-Programms Ihre Sprachkenntnisse nachweisen müssen, wobei die Anforderungen an diesen Nachweis variieren können. Meistens müssen Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe B2 GER nachgewiesen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Auslandsaufenthalte.
Studien- und Prüfungsordnung des Sprachenzentrums
Die allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für das Sprachenzentrum regelt das Studium und die Prüfungen am Sprachenzentrum der FAU. Bei studienintegrierten Kurse (betrifft z.B. die Pflichtausbildung im Studiengang Rechtswissenschaft) gilt im Falle unterschiedlicher Regelungen die dem Studiengang zugrundeliegende Studien- und Prüfungsordnung vorrangig.
Studienfahrten
Während Ihres Studiums werden Sie die Möglichkeit haben, an diversen vom Fachbereich und der Studierenden-Organisationen organisierten Studienfahrten teilzunehmen. Seit 2015 bietet das Sprachenzentrum Teilnehmern des englischen Zertifikatsprogramms eine siebentägige Studienfahrt nach London an.
Unicert®
Das Zertifizierungssystem UNIcert® entstand 1992 innerhalb des Arbeitskreises der Sprachenzentren (AKS) mit dem Ziel, die an Hochschulen existierenden Zertifizierungen zu vereinheitlichen und eine Fremdsprachenzertifizierung anzubieten, die die für Studierende relevanten Inhalte und Kompetenzen in den Mittelpunkt stellt. Am Sprachenzentrum der FAU können in den Sprachen und Niveaustufen UNIcert® Prüfungen abgelegt werden, für die eine Akkreditierung vorliegt.
Vertiefungsstufe
Die Vertiefungsstufe ist die letzte von drei Zertifikatsstufen des Zertifikatsprogramms, erreichbar in der Sprache Englisch. Diese Stufe - und somit das Zertifikatsprogramm - wird mit der Zertifikatsprüfung abgeschlossen.
Wiederholung
Die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung ist grundsätzlich zum nächstmöglichen Termin möglich. Dies gilt ebenfalls für aus triftigen Gründen nicht angetretene Prüfungen. Bitte setzen Sie sich ggf. mit der Lehrkraft des entsprechenden Kurses in Verbindung um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.
Zertifikatsprogramm Fachsprache Jura
Das Zertifikatsprogramm ist die erweiterte Fachsprachausbildung für Studierende der Rechtswissenschaft,  an vielen Universitäten auch als "fachspezifsche Fremdsprachenausbildung" bezeichnet.
Zertifikatsprüfung
Die Abschlussprüfung des Zertifikatsprogramms, mit der das gesamte Zertifikatsprogramm abgeschlossen wird. Die Prüfung findet einmal jährlich im Oktober statt.
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